DGUV Vorschrift 3 - PRÜFUNGEN
 
Die regelmäßige Prüfung von elektrotechnischen Anlagen und Betriebsmitteln ist eine auf § 5 der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) basierende gesetzliche Pflicht für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
 
WAS ist zu prüfen?
 
- ortsveränderliche Betriebsmittel
  (Geräte, die im eingesteckten Zustand bewegt werden können)
- ortsfeste Betriebsmittel
  (z.B. Herde, Öfen, Serverschränke etc.)
- Elektroanlagen
  (Verteiler, Zählerschränke, Steckdosen, Leuchten etc.)
 
WANN ist zu prüfen?
 
- vor der ersten Inbetriebnahme
- nach jeder Reparatur
- in regelmäßigen Abständen

 
 
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