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BLITZSCHUTZ-PRÜFUNGEN |
Die Prüfung von Blitzschutzsystemen erfolgt nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) und
muss von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt werden. Hierzu gehören die Prüfung
der Dokumentation, die Besichtigung des Blitzschutzsystems, die erforderlichen Messungen
und die Erstellung eines Prüfberichtes.
Zweck der Prüfung ist es sicher zu stellen, dass die Blitzschutz- anlage vollständig der
Norm entspricht sowie eine dauerhafte und einwandfreie Funktion hat. Die Blitzschutzmaßnahmen
sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen. Ein ordnungsgemäßes Blitzschutzsystem schützt
ein Gebäude gegen direkte und indirekte Blitzeinwirkung.
Wiederholungsprüfungen sollen, je nach Schutzklasse des Gebäudes, alle 1 bis 4 Jahre
durchgeführt werden. Bestehen behördliche Auflagen oder Verordnungen mit Prüffristen,
so gelten diese Fristen als Mindestanforderungen. |
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Unser Leistungsspektrum:
Prüfung des äußeren Blitzschutzes (Fangstangen, Ableiter, Erder)
Prüfung des inneren Blitzschutzes (Blitzstrom-, Überspannungsableiter)
Erstellung der rechtssicheren Prüfprotokolle
Terminservice für Wiederholungsprüfungen
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